AllgemeinesUm in Deutschland mit Krummschnäbeln bzw. Sittichen züchten und handeln zu dürfen, braucht man eine amtliche Zuchtgenehmigung. Der Hintergrund dieser Genehmigung ist eine auch auf den Menschen übertragbare Krankheit, an der er, wenn sie nicht behandelt wird, sterben kann. Eingeführt wurde die Genehmigung in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts. Durch die Einführung eines Nachweisbuches und eine Beringungspflicht für alle Sittiche konnte im Falle des Ausbruchs der Krankheit der Weg zurückverfolgt und eine weitere Ausbreitung verhindert werden. Mit Hilfe der Genehmigung konnte die Krankheit eingedämmt werden, und es gibt nicht mehr so viele menschliche Todesopfer. Bei der Krankheit handelt es sich um einen Chlamydienerreger (chlamydia psitacii), der auch bei anderen Tieren, wie z.B. Tauben und anderen Wildvögel, vorkommt. Mit speziellen Antibiotika, z.B. Tetracyclinen, kann die Krankheit bekämpft werden. Es ist aber nach wie vor sehr, sehr schwer und kann Monate dauern. Um eine Zuchtgenehmigung zu bekommen, braucht man Fachwissen und einen Quarantäneraum. Was der jeweilige Amtstierarzt/Amtstierärztin als Quarantäneraum akzeptiert ist sehr verschieden. Normalerweise gilt, daß er gekachelt sein sollte, damit er gut zu reinigen/desinfizieren ist, daß er eine Tür hat, um Unbefugten keinen Zutritt zu gewähren und es sollte sich eine Waschgelegenheit entweder im Raum oder in unmittelbarer Nähe befinden. Manche verlangen auch einen Vorraum, der dann eine Schleusenfunktion hat, um die Schutzkleidung anlegen und aufbewahren zu können. Da die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, beim zuständigen Veterinärsamt nachzufragen. Man bekommt einen Antrag, den man ausgefüllt zurücksenden muß. Des Weiteren wird ein Führungszeugnis verlangt (keine Sorge: an einem Punkt in Flensburg scheitert es nicht ;)). Dann wird eine Sachkundeprüfung abgehalten. Entweder in schriftlicher oder in mündlicher Form. Im Rhein-Sieg-Kreis war es bei mir eine mündliche Prüfung, die eher einem lockeren und angenehmen Fachgespräch glich; hier im Kreis Bergstraße war es in schriftlicher Form mit 66 Fragen, die zu beantworten waren (nichts zum Ankreuzen, sondern ausgeschrieben). Also auch da ist das Procedere verschieden. Inhalt der Prüfung ist das Tierseuchengesetz, v.a. § 17 g, das Tierschutzgesetz mit den Anhängen zur Haltung von Sittichen und Papageien (da geht es insbesondere um die Mindestgrößen von Käfigen und Volieren, sowie artgerechte Ernährung und Haltung), Ernährung, Haltung, Krankheiten und natürlich Fragen zur Zucht. Ich denke, es gehört wesentlich mehr zur Zucht, als einfach nur einen Kasten reinzuhängen. Man sollte seine Tiere sehr genau kennen, sich gut mit Haltung, insbesondere Ernährung und Nährstoffbedürfnissen sowie dem theoretischen Ablauf der Brut auskennen. Auch sollte man sich darüber im Klaren sein, daß es auch Schattenseiten gibt, und Küken oder Elterntiere sterben können. Stand: 02.06.2011 |